Baustellenkoordination

Die Abwicklung komplexer Bauvorhaben bedarf bereits während der Planungsphase einer detaillierten Koordination aller am Bau beteiligter Personen und Firmen, um das Risiko einer gegenseitigen Gefährdung der Arbeitnehmer oder einer Gesundheitsgefährdung durch den Kontakt mit Schadstoffen zu minimieren.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung (SiGe-Koordinator)

Überwachung von Baustellenarbeiten
durch Koordinatoren

Bereits seit 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) für alle Bauherren, nachdem die entsprechende EG-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Ziel der Baustellenverordnung ist es, eine wesentliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen in erster Linie dadurch zu erreichen, dass auf Veranlassung des Bauherrn bereits während der Planung der Ausführung von Bauvorhaben für einen sicheren und störungsfreien Bauablauf Sorge getragen wird. Das bedeutet, dass jeder Bauherr öffentlich-rechtlich dazu verpflichtet ist, zu gewährleisten, dass die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften auch tatsächlich auf der Baustelle eingehalten werden.

Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden - was bei den meisten komplexen Bauvorhaben der Fall ist - hat der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) zu erstellen oder erstellen zu lassen und einen oder mehrere geeignete Koordinatoren in der Planung und für die Bauzeit zu bestellen.

Das Ingenieurbüro Gibs geologen und ingenieure verfügt für den Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen über speziell geschultes Personal mit langjähriger Berufserfahrung und kann somit den Bauherrn bei der Einhaltung seiner Bauherrenpflichten kompetent beraten, unterstützen und die Koordinatorenaufgaben übernehmen.

Diese sind vor allem:

In der Planungs- und Ausführungsphase übernimmt der Koordinator zahlreiche Aufgaben, wie z.B.:

Koordination für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß BGR 128

Die berufsgenossenschaftliche Regel 128 findet Anwendung sobald Arbeiten (Bauarbeiten, Instandsetzungsarbeiten, Abbrucharbeiten Sanierungen) innerhalb kontaminierter Bereiche durchgeführt werden. Auch hier sind die Planung und die Ausführung der Arbeiten durch einen fachlich geeigneten Koordinator zu begleiten. Zu den Aufgaben des Koordinators zählen z.B.:

Wir bieten alle Dienstleistungen an, die für die Erkundung, Ermittlung und Dokumentation von Gefahrstoffen notwendig sind, planen und koordinieren sämtliche Leistungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen und überwachen die Einhaltung der gesetzliche Vorschriften bei der Bauausführung. Die langjährige Erfahrung bei der Durchführung von Sanierungsprojekten mit Arbeiten in kontaminierten Bereichen und die langjährige Zusammenarbeiten mit den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Stellen des Arbeitsschutzes garantieren eine hohe Planungs- und größtmögliche Kostensicherheit sowie eine sichere und fachgerechte Ausführung komplexer Sanierungs- und Baumaßnahmen.