Gebäuderückbau
Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, aber auch durch die steigenden wirtschaftlichen und umweltpolitischen Zwänge ist der Rückbau eines Gebäudes nur noch als detailliert geplanter und vorbereiteter selektiver Gebäuderückbau durchführbar.
Ein erhebliches Problem für die Qualitätssicherung recycelter Baustoffe ergibt sich dadurch, dass beim Abbruch von Gebäuden zumeist heterogene Abfallgemische entstehen, die eine qualitativ hochwertige Verwertung nur eingeschränkt und bestenfalls mit sehr hohen technischen und wirtschaftlichen Aufwand möglich machen.
Nur weitgehend sortenrein vorliegende Baustellenabfälle können in hochwertige Recyclingsstoffe übergeführt werden, die dem Anforderungsprofil entsprechender Naturbaustoffe entsprechen. Die getrennte Erfassung der anfallenden Baumaterialien kann sowohl durch eine gezielte Demontage als auch durch einen kontrollierten selektiven Rückbau der Gebäude erfolgen.
Eine besondere Problematik ergibt sich in Fällen, wo die Bausubstanz durch die vorherige, meist gewerbliche Nutzung umweltrelevante Verunreinigungen aufweist (Altlastenproblematik) oder gesundheitsschädigende Substanzen enthält (z.B. Asbest, PCP, PCB, PAK). In diesen Fällen ist im Vorfeld eine umfangreiche und sorgfältige Beprobung separater Bauteile und ggf. des Untergrundes sowie eine fachgutachterliche Steuerung und Begleitung der Rückbaumaßnahme erforderlich, die einen reibungslosen, gesetzeskonformen und wirtschaftlichen Ablauf der Maßnahme ermöglichen.
Die Entsorgung von schadstoffbelasteten Baumaterialien (z.B. Asbest, PAK, PCB, MKW), wie sie bei langjährig gewerblich-industriell genutzten Gebäuden zu erwarten sind, unterliegt nicht nur den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, sondern auch den Maßgaben des Abfallrechts (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Landesabfallgesetze etc.).
Durch gezielte Vorgehensweisen beim Rückbau können dabei, trotz der durch die Vorplanung und ggf. technisch aufwändigen Separierung entstehenden Zusatzkosten, erhebliche Einsparungen durch die Optimierung der selektiven Entsorgung erreicht werden. Gleichzeitig kann durch die Optimierung der Massenflusssteuerung im Rahmen des Baustellenablaufs eine zügige Durchführung der notwendigen Arbeiten gewährleistet werden.
Das Ingenieurbüro Gibs geologen und ingenieure bietet alle Dienstleistungen an, die für die Erfassung der Bausubstanz, die Planung, Ausschreibung, Überwachung und Leitung der Rückbauarbeiten erforderlich sind.


- Fachgutachterliche Überwachung von Abbruchmaßnahmen beim Gebäuderückbau
Hierunter fällt zuerst die Entnahme von repräsentativen Proben von entsorgungs- oder überwachungspflichtigen Baumaterialien (z.B. Asbest oder schadstoffbelastetes Material) sowie die Durchführung spezifischer Deklarationsanalysen.
Im nächsten Schritt werden Rückbaukonzepte nach den Maßgaben der abfallwirtschaftlichen Gesetzgebung sowie statischen Erfordernissen erstellt. Dabei werden die Vorgehensweisen bei Materialtrennung an der Abbruchstelle festgelegt und differenzierte Empfehlungen für die Entsorgungswege erarbeitet. Entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes kann somit der weitaus größte Teil des Abbruchmaterials einer Verwertung zugeführt werden.
Wir sorgen für das Einholen sämtlicher erforderlicher behördlicher Genehmigungen und die Erstellung von Entsorgungsnachweisen für sondermüll- oder hausmüllähnliche Abfälle.
Die Abbruchmaßnahmen werden fachgutachterlich überwacht. Dabei zielt die Überwachung vor allem darauf ab, die kontaminierten und entsorgungsbedürftigen Materialien möglichst streng zu separieren und damit die kostenintensiven Entsorgungsmaßnahmen zu minimieren. Daneben werden die üblichen Bauleitungsaufgaben gemäß HOAI übernommen.
Speziell geschultes Personal (Koordinatoren für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gem. BGR 128, Sachkundige für Asbest gem. TRGS 519) in unserem Haus erstellt ausserdem Arbeitsschutzkonzepte und Begleitdokumentationen für durchgeführte Abbruch- und Entsorgungsleistungen zur Vorlage bei den Behörden.